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Das Ordnungsamt informiert: Alle Hunde sind ordnungsbehördlich anzumelden!
Seit dem 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft getreten. Für Hundehalter, die bereits vor dem 1. Juli 2024 einen Hund hatten und diesen bisher lediglich steuerlich angemeldet haben, bedeutet dies, dass folgende Informationen an das Ordnungsamt mitzuteilen sind: Die Angaben können wie folgt übermittelt werden: Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Quelle Bild: Freepik
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Information zur Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums-und Traditionsfeuers
Für das Abbrennen eines Brauchtums- oder Traditionsfeuers wie das traditionelle Osterfeuer, ist eine Erlaubnis durch das Ordnungsamt erforderlich. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Hier finden Sie das notwendige Antragsformular, welches Sie bitte vollständig ausgefüllt bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt Niemegk, in der Großstraße 7, einreichen. Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an das Team unseres Ordnungsamtes.
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Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Gemäß §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50 Abs. 5 BMG kann jede Einwohnerin / jeder Einwohner in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst übermitteln die Meldebehörden aufgrund § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz jährlich Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. erst ab Vollendung des 70. Lebensjahres bzw. ab dem 50. Ehejubiläum Einwohner/innen, die mit der Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sind, können der Auskunftserteilung ohne Angabe von Gründen widersprechen.Widersprüche nimmt das Einwohnermeldeamt…
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Projekte im Amt Niemegk werden von der EU gefördert und unterstützt
Folgende Vorhaben werden im Amt Niemegk mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt: Haseloff: Vorhaben nach EU-MLUK-Forst-RL MB I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft oder MB II Beratungsleistungen oder MB III Vorbeugung von Waldschäden Vorhabensbeschreibung Instandsetzung von Wegen auf einer Länge von 1.916m und allg. Aufwendungen in Form eines Fachgutachtens und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf ca. 2.286m² Geschäftszeichen 2083 23 000 082 Durchführungszeitzaum vom 16.05.2023 bis 31.10.2023 Grabow: Vorhaben nach EU-MLUK-Forst-RL MB I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft oder MB II Beratungsleistungen oder MB III Vorbeugung von Waldschäden Vorhabensbeschreibung Instandsetzung von Wegen auf einer Länge von 1.807m und allg. Aufwendungen in Form eines Fachgutachtens und Ausgleichs- und…
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Hund steuerlich und ordnungsbehördlich richtig anmelden
Sie sind „auf den Hund gekommen“ oder mit ihm umgezogen oder müssen ihn abmelden. Dann sind Sie verpflichtet, diesen korrekt an- oder umzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich dann die Hundesteuer. Das Anzeigen der Haltung eines Hundes nach § 2 Abs. 2 HundehV ist gebührenpflichtig und der Hundebesitzer erhält einen Gebührenbescheid nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK. Sie beträgt derzeit 15€. Sie können diese Anmeldung bei uns im Amt Niemegk online erledigen oder wenn Sie sich persönlich melden möchten, dann sind die Mitarbeiter im Ordnungs- bzw. Steueramt für Sie gern Ansprechpartner. Quelle Bild: Freepik












