Hund steuerlich und ordnungsbehördlich richtig anmelden
Sie sind „auf den Hund gekommen“ oder mit ihm umgezogen oder müssen ihn abmelden. Dann sind Sie verpflichtet, diesen korrekt an- oder umzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich dann die Hundesteuer.
Das Anzeigen der Haltung eines Hundes nach § 2 Abs. 2 HundehV ist gebührenpflichtig und der Hundebesitzer erhält einen Gebührenbescheid nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK. Sie beträgt derzeit 15€.
Sie können diese Anmeldung bei uns im Amt Niemegk online erledigen oder wenn Sie sich persönlich melden möchten, dann sind die Mitarbeiter im Ordnungs- bzw. Steueramt für Sie gern Ansprechpartner.
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