Information zur Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums-und Traditionsfeuers

Für das Abbrennen eines Brauchtums- oder Traditionsfeuers wie das traditionelle Osterfeuer, ist eine Erlaubnis durch das Ordnungsamt erforderlich.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Anlass des Feuers
  • Standort der Feuerstelle
  • Eigentümer des Grundstücks oder eine schriftliche Duldung durch den Betreiber
  • Zeitraum des Abbrennens

Hier finden Sie das notwendige Antragsformular, welches Sie bitte vollständig ausgefüllt bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt Niemegk, in der Großstraße 7, einreichen.

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an das Team unseres Ordnungsamtes.