Übersicht über die offiziellen Beflaggungstermine des Rathauses
Mit dem Erlass des Ministeriums des Inneren über die Allgemeinen Beflaggungstage im Land Brandenburg sind die Termine und Anlässe geregelt, zu denen im Land Brandenburg alle öffentlichen Gebäude beflaggt werden.
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die übrigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, sich der Beflaggung an den genannten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen anzuschließen. Soweit Gemeinden und Gemeindeverbände zur Führung einer eigenen Flagge berechtigt sind, können sie diese neben der Bundes- und Landesflagge setzen.
Am Europatag, am Tag der Arbeit und bei Anlässen mit europäischem Bezug soll neben der Bundes- und Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gesetzt werden. Dabei gebührt ihr die bevorzugte Stelle.
Die Beflaggung beginnt bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr morgens, und endet mit Einbruch der Dunkelheit.
Allgemeine Beflaggungstage
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast) |
01. Mai | Tag der Arbeit |
09. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
1. Sonntag im September | Tag der Heimat / Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
03. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag (halbmast) |
an den Tagen allgemeiner Wahlen | Wahl zum Europäischen Parlament Bundestagswahlen Landtagswahlen Kommunalwahlen |