Übersicht über die offiziellen Beflaggungstermine des Rathauses

Mit dem Erlass des Ministeriums des Inneren über die Allgemeinen Beflaggungstage im Land Brandenburg sind die Termine und Anlässe geregelt, zu denen im Land Brandenburg alle öffentlichen Gebäude beflaggt werden.

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die übrigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, sich der Beflaggung an den genannten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen anzuschließen. Soweit Gemeinden und Gemeindeverbände zur Führung einer eigenen Flagge berechtigt sind, können sie diese neben der Bundes- und Landesflagge setzen.

Am Europatag, am Tag der Arbeit und bei Anlässen mit europäischem Bezug soll neben der Bundes- und Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gesetzt werden. Dabei gebührt ihr die bevorzugte Stelle.

Die Beflaggung beginnt bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr morgens, und endet mit Einbruch der Dunkelheit.


Allgemeine Beflaggungstage

27. JanuarTag des Gedenkens an die Opfer des
Nationalsozialismus (halbmast)
01. MaiTag der Arbeit
09. MaiEuropatag
23. MaiJahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. JuniJahrestag des 17. Juni 1953
20. JuliJahrestag des 20. Juli 1944
1. Sonntag im SeptemberTag der Heimat
03. OktoberTag der Deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem 1. AdventVolkstrauertag (halbmast)
an den Tagen allgemeiner WahlenWahl zum Europäischen Parlament
Bundestagswahlen
Landtagswahlen
Kommunalwahlen