Öffentliche Beteiligung in der Bauleitplanung
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG (§ 3 Abs. 1 BauGB)
In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich nach der Unterrichtung zu den Bebauungs-planentwürfen zu äußern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung erarbeitet der zuständige Fachbereich einen Entwurf für das weitere Planverfahren.
Über die Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens erhalten Sie entsprechende Informationen im Amtsblatt.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 3 Abs. 2 BauGB)
In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Planentwurf einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Stellungnahmen, Anregungen und Änderungs-wünsche zu den Planunterlagen vorbringen. Wird der Planentwurf nach der Auslegung geändert oder ergänzt, ist eine erneute Auslegung erforderlich.
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
Wird der Planentwurf nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung. Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht.
Während der erneuten öffentlichen Auslegung kann jedermann Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Dabei kann festgelegt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme können angemessen verkürzt werden.
Für Auskünfte zu den jeweiligen Auslegungen wenden Sie sich bitte an
Herr Grossert
Telefon: 033843 627-40
E-Mail: bauleitplanung@amt-niemegk.de
Vielen Dank
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 3 Abs. 2 BauGB)
link zur Veröffentlichung – Veröffentlichungszeitraum vom 23.02.2026 bis 27.03.2026
- Amtsblatt vom 13.02.2026
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- FNP01_Amt Niemegk_Begruendung_01.2026
- FNP02_Amt Niemegk_Ausschnitte_01.2026
- FNP03_Amt Niemegk_Plan_01.2026
- FNP04_UB01_Umweltbericht_FNP_Amt Niemegk_01.2026
- FNP05_UB02_FNP_Amt Niemegk_Umweltprüfung_01.2026
- FNP06_UB_FNP_Amt Niemegk_K01_Übersicht_Prüfflächen
- FNP07_UB_FNP_Amt Niemegk_K02_Umweltanalyse_Biotik
- FNP09_FNP_Amt Niemegk_Abwaegung_Oeffentlichkeit_3(1)_01.2026
- FNP10_FNP_Amt Niemegk_Abwaegung_ToeB_4(1)_01.2026
- FNP11_SN_BadBelzig_01042025_geschwaerzt
- FNP12_SN_BLDAM_Archaeologie_03042025_geschwaerzt
- FNP13_SN_BLDAM_Denkmalpflege_14032025_geschwaerzt
- FNP14_SN_Forstamt_PM_04042025_geschwaerzt
- FNP15_SN_LfU_Anlage Naturschutz_26032025_geschwaerzt
- FNP16_SN_LfU_Anlage Wasserwirtschaft_27022025_geschwaerzt
- FNP17_SN_LK P-M_Nachtrag13052025_geschwaerzt
- FNP18_SN_LK_P-M_27032025_geschwaerzt
- FNP19_SN_RPG_Havelland-Fläming_09042025_geschwaerzt
- FNP20_SN_WBV_Nuthe-Nieplitz_27022025_geschwaerzt
- FNP21_SN_ANL_LK P-M_Karte_1_27032025
- FNP22_SN_ANL_LK P-M_Karte_2_27032025
- FNP23_SN_ANL_BLDAM_BD Liste_14022025
- FNP24_SN_ANL_BLDAM_Karte mit BD_14022025
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 5 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 4 Abs. 5 BbgNatSchAG)
link zur Veröffentlichung – Veröffentlichungszeitraum vom 23.02.2026 bis 27.03.2026
- Amtsblatt vom 13.02.2026
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