Öffentliche Beteiligung in der Bauleitplanung
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG (§ 3 Abs. 1 BauGB)
In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Pläne öffentlich ausgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich nach Unterrichtung über die Bebauungsplanentwürfe Äußerungen hierzu abzugeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt der zuständige Fachbereich einen Entwurf für das weitere Planverfahren.
Über die Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens erhalten Sie entsprechende Informationen im Amtsblatt.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 3 Abs. 2 BauGB)
In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Wird der Planentwurf nach der Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen.
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Wird der Planentwurf nach der Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen. Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.
Für Auskünfte zu den jeweiligen Auslegungen wenden Sie sich bitte an
Herr Grossert
Telefon: 033843 627-40
E-Mail: bauleitplanung@amt-niemegk.de
Vielen Dank
Derzeit befinden sich keine Verfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung.