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Ortseingangsschild der Stadt Niemegk entwendet – Kein Aprilscherz
In der Woche vor Ostern wurde das Ortseingangsschild der Stadt Niemegk, aus Richtung Lühnsdorf kommend, entfernt und entwendet. Dieser Vorfall wurde durch Mitarbeitende des Ordnungsamtes festgestellt und umgehend bei der Polizei angezeigt. Auch wenn der Zeitpunkt nahe am 1. April liegt, möchten wir ausdrücklich betonen: Bei diesem Ereignis handelt es sich nicht um einen Aprilscherz, sondern um eine ernstzunehmende Angelegenheit. Das Entfernen eines Ortseingangsschildes ist keine Lappalie, sondern eine Straftat. Darüber hinaus bedeutet das Fehlen der Tafel einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr, da ohne Ortseingangsschild die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wirksam ist. Dadurch kann es zu gefährlichen Situationen sowohl für Verkehrsteilnehmende als auch für Anwohnende kommen. Die Stadt Niemegk bittet…
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Stellenausschreibung: Wasseraufsicht (m/w/d)
Die Stadt Niemegk sucht für die Paul-Temming-Badeanstalt Niemegk eine Wasseraufsicht (m/w/d) für die Badesaison 2026 auf Stundenbasis. Bei Interesse bzw. für weitere Informationen melden Sie sich bei uns! Stadt Niemegk, Großstraße 6 in 14823 Niemegk, Sportstättenleiter – Herrn Michael Weib, Tel: 0151 42051478 oder per Mail: michael.weib@amt-niemegk.de Einsatzort: Paul-Temming-Badeanstalt in Niemegk (Straße der Jugend in Niemegk) Sie sind sich unsicher, ob diese Tätigkeit zu Ihnen passt bzw. haben Fragen? Dann lassen Sie uns darüber reden! Senden Sie uns eine Mail an oder rufen Sie uns an 033843 627-41. Wir freuen uns sehr auf Ihre Bewerbung!
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Neue Regeln für Überweisungen ab Oktober 2025 – Wichtig für Zahlungen an das Amt Niemegk und die amtsangehörigen Gemeinden
Ab dem 1. Oktober 2025 gelten europaweit neue Vorschriften für Überweisungen. Hintergrund ist die EU-Verordnung 2024/886, die für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen soll. Bisher haben Banken bei einer Überweisung lediglich die IBAN (Kontonummer) geprüft. Ab Oktober müssen sie zusätzlich kontrollieren, ob der angegebene Empfängername auch wirklich zur IBAN passt. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Wichtig für Bürgerinnen und Bürger:Für alle Zahlungen an das Amt Niemegk und die amtsangehörigen Gemeinden, z. B. für Grundsteuern, Hundesteuern, Bußgelder, Mieten oder Pachten, muss bei jeder Überweisung als Empfängername unbedingt der passende Kontoinhaber angegeben werden: Andere Schreibweisen oder abweichende Bezeichnungen werden von der Sparkasse und anderen Banken nicht akzeptiert! Kontoinhaber:…








