Öffentliche Beteiligung in der Bauleitplanung
Auf dieser Seite finden Sie die aktuell laufenden Beteiligungsverfahren der Stadt Niemegk und der amtsangehörigen Gemeinden Mühlenfließ, Planetal und Rabenstein/Fläming.
Während der jeweils bekannt gemachten Beteiligungsfristen können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden.
Die vollständigen Informationen zum jeweiligen Verfahren, zum Beteiligungszeitraum, zu den veröffentlichten Unterlagen und zu den Möglichkeiten der Abgabe einer Stellungnahme finden Sie bei dem jeweiligen Beteiligungsverfahren.
Die Planverfahren werden zusätzlich über das zentrale Planungsportal DiPlanung des Landes Brandenburg bereitgestellt. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung benennt DiPlanung als das zentrale Angebot des Landes zur Online-Beteiligung in der Bauleitplanung.
Planungsportal DiPlanung Brandenburg
Zum Beteiligungsportal DiPlanung
Dort können Sie über die Suchfunktion nach dem Namen des jeweiligen Bauleitplanverfahrens suchen.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Flächennutzungsplan Amt Niemegk
Amt Niemegk
Veröffentlichungszeitraum:
15. September 2026 bis einschließlich 05. Oktober 2026
Der Amtsausschuss des Amtes Niemegk hat in seiner Sitzung am 20.08.2026 den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes des Amtes Niemegk in der Fassung vom Juli 2026 gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Unterlagen sind zusätzlich über das Planungsportal DiPlanung Brandenburg abrufbar.
Zum Beteiligungsportal DiPlanung Brandenburg
Über DiPlanung können die veröffentlichten Unterlagen ebenfalls eingesehen und – soweit für das Verfahren freigeschaltet – Stellungnahmen unmittelbar online abgegeben werden. Das Portal ist die vom Land Brandenburg bereitgestellte Anwendung für die Online-Beteiligung in der Bauleitplanung.
- 00_Bekanntmachung/Amtsblatt
- 01_FNP_Niemegk_Planzeichnung_07-2026
- 01_FNP_Legende_A4
- 02_FNP_Niemegk_wesentliche Aenderungen
- 03_FNP_Niemegk_Begründung_07-2026
- 04_FNP_Niemegk_Umweltbericht inkl Anhang
- 05_FNP_Niemegk_Abwaegung_ToeB_4(2)_07-2026
- 06_FNP_Amt_Niemegk_Stellungnahmen_zum_Entwurf_Januar_2026_anonymisiert
- 07_FNP_Niemegk_Abwaegung_Oeffentlichkeit_3(2)_07-2026
- 08_FNP_UB_Niemegk_K01_Übersicht_Prüfflächen
- 09_FNP_UB_Niemegk_K02_Umweltanalyse_Biotik
- 10_FNP_UB_Niemegk_K03_Umweltanalyse_Abiotik
- 11_FNP_01_Niemegk
- 11_FNP_02_Hohenwerbig
- 11_FNP_03_Lühnsdorf
- 11_FNP_04_Buchholz
- 11_FNP_05_Rädigke
- 11_FNP_06_Raben-Rabenstein
- 11_FNP_07_Klein-Marzehns
- 11_FNP_08_Zixdorf
- 11_FNP_09_Garrey
- 11_FNP_10_Neuendorf
- 11_FNP_11_Gross-Marzehns
- 11_FNP_12_Wüstemark_korr
- 11_FNP_13_Dahnsdorf
- 11_FNP_14_Kranepuhl
- 11_FNP_15_Mörz
- 11_FNP_16_Locktow
- 11_FNP_17_Ziezow
- 11_FNP_18_Haseloff
- 11_FNP_19_Grabow
- 11_FNP_20_Niederwerbig
- 11_FNP_21_Jeserig
- 11_FNP_22_Nichel
- 11_FNP_23_Schlalach
Stellungnahmen abgeben
Während des Veröffentlichungszeitraums vom 15. September 2026 bis einschließlich 05. Oktober 2026 können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden.
Per E-Mail:
bauleitplanung@amt-niemegk.de
Online:
über das Planungsportal DiPlanung Brandenburg
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich gerichtet werden an:
Amt Niemegk
Großstraße 6
14823 Niemegk
Darüber hinaus können Stellungnahmen während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden:
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Die Planunterlagen können während des Veröffentlichungszeitraums zusätzlich während der Sprechzeiten in der Amtsverwaltung des Amtes Niemegk, Großstraße 6, 14823 Niemegk, eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme bzw. Vorsprache zu anderen Zeiten ist nach vorheriger Vereinbarung unter 033843 627-40 oder per E-Mail an bauleitplanung@amt-niemegk.de möglich.
Bitte beachten Sie:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der veröffentlichten Bekanntmachung.
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Wohnen Wiesenstraße – Niemegk“
Stadt Niemegk
Veröffentlichungszeitraum:
17. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niemegk hat in ihrer Sitzung am 21. Juli 2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen Wiesenstraße – Niemegk“ in der Fassung vom Juli 2026 sowie den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Unterlagen sind zusätzlich über das Planungsportal DiPlanung Brandenburg abrufbar.
Zum Beteiligungsportal DiPlanung Brandenburg
Über DiPlanung können die veröffentlichten Unterlagen ebenfalls eingesehen und – soweit für das Verfahren freigeschaltet – Stellungnahmen unmittelbar online abgegeben werden. Das Portal ist die vom Land Brandenburg bereitgestellte Anwendung für die Online-Beteiligung in der Bauleitplanung.
- 00_Bekanntmachung/Amtsblatt
- 01_Planzeichnung einschließlich textlicher Festsetzungen
- 02_Begründung einschließlich Umweltbericht
- 03_Fotodokumentation
- 04_Plan „Planung“
- 05_Bestandsplan
- 06_Geogutachten
- 07_Geotechnischer Bericht
- 08_Probennahme Wiesenstraße
- 09_Regenwasserkonzept
- 10_Schallgutachten
Stellungnahmen abgeben
Während des Veröffentlichungszeitraums vom 17. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026 können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden.
Per E-Mail:
bauleitplanung@amt-niemegk.de
Online:
über das Planungsportal DiPlanung Brandenburg
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich gerichtet werden an:
Stadt Niemegk
vertreten durch das Amt Niemegk
Großstraße 6
14823 Niemegk
Darüber hinaus können Stellungnahmen während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden:
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Die Planunterlagen können während des Veröffentlichungszeitraums zusätzlich während der Sprechzeiten in der Amtsverwaltung des Amtes Niemegk, Großstraße 6, 14823 Niemegk, eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme bzw. Vorsprache zu anderen Zeiten ist nach vorheriger Vereinbarung unter 033843 627-40 oder per E-Mail an bauleitplanung@amt-niemegk.de möglich.
Bitte beachten Sie:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der veröffentlichten Bekanntmachung.
Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – § 3 Abs. 1 BauGB
Zu Beginn eines Bauleitplanverfahrens wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Planungsmöglichkeiten sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.
Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und diese zu erörtern.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung – § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Erarbeitung eines Planentwurfs werden der Entwurf des Bauleitplans, die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht.
Während des bekannt gemachten Veröffentlichungszeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit angeboten.
Die Unterlagen werden außerdem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht. Das Planungsportal DiPlanung wird vom Land Brandenburg für die Online-Beteiligung in der Bauleitplanung bereitgestellt.
Erneute Veröffentlichung – § 4a Abs. 3 BauGB
Wird ein Bauleitplanentwurf nach der Beteiligung geändert oder ergänzt, ist er grundsätzlich erneut zu veröffentlichen und sind Stellungnahmen erneut einzuholen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt.
Bei einer erneuten Veröffentlichung wird Gelegenheit gegeben, zu den Änderungen oder Ergänzungen und deren möglichen Auswirkungen Stellung zu nehmen.
Ansprechpartner
Steve Grossert
Bauleitplanung
Amt Niemegk
Großstraße 6
14823 Niemegk
Telefon: 033843 627-40
E-Mail: bauleitplanung@amt-niemegk.de