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Das Ordnungsamt informiert: Alle Hunde sind ordnungsbehördlich anzumelden!
Seit dem 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft getreten. Für Hundehalter, die bereits vor dem 1. Juli 2024 einen Hund hatten und diesen bisher lediglich steuerlich angemeldet haben, bedeutet dies, dass folgende Informationen an das Ordnungsamt mitzuteilen sind: Die Angaben können wie folgt übermittelt werden: Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Quelle Bild: Freepik
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Hund steuerlich und ordnungsbehördlich richtig anmelden
Sie sind „auf den Hund gekommen“ oder mit ihm umgezogen oder müssen ihn abmelden. Dann sind Sie verpflichtet, diesen korrekt an- oder umzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich dann die Hundesteuer. Das Anzeigen der Haltung eines Hundes nach § 2 Abs. 2 HundehV ist gebührenpflichtig und der Hundebesitzer erhält einen Gebührenbescheid nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK. Sie beträgt derzeit 15€. Sie können diese Anmeldung bei uns im Amt Niemegk online erledigen oder wenn Sie sich persönlich melden möchten, dann sind die Mitarbeiter im Ordnungs- bzw. Steueramt für Sie gern Ansprechpartner. Quelle Bild: Freepik