Öffentliche Beteiligung in der Bauleitplanung
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG (§ 3 Abs. 1 BauGB)
In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich nach der Unterrichtung zu den Bebauungs-planentwürfen zu äußern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung erarbeitet der zuständige Fachbereich einen Entwurf für das weitere Planverfahren.
Über die Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens erhalten Sie entsprechende Informationen im Amtsblatt.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 3 Abs. 2 BauGB)
In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Planentwurf einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Stellungnahmen, Anregungen und Änderungs-wünsche zu den Planunterlagen vorbringen. Wird der Planentwurf nach der Auslegung geändert oder ergänzt, ist eine erneute Auslegung erforderlich.
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
Wird der Planentwurf nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung. Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht.
Während der erneuten öffentlichen Auslegung kann jedermann Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Dabei kann festgelegt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme können angemessen verkürzt werden.
Für Auskünfte zu den jeweiligen Auslegungen wenden Sie sich bitte an
Herr Grossert
Telefon: 033843 627-40
E-Mail: bauleitplanung@amt-niemegk.de
Vielen Dank
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
1. Änderung Bebauungsplan „Repowering Windpark Niemegk“
link zur Veröffentlichung – Veröffentlichungszeitraum vom 19.01.2026 bis 20.02.2026
- Amtsblatt vom 09.01.2026
- Planzeichnung A3
- Legende zur Planzeichnung
- textliche Festsetzungen (Teil B)
- Begründung
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
- Vorprüfung FFH-Verträglichkeit (FFH-VP)
- Denkmalfachliches Gutachten
ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
1. Änderung Bebauungsplan „Repowering Windpark Mühlenfließ im OT Haseloff-Grabow“
link zur Veröffentlichung – Veröffentlichungszeitraum vom 19.01.2026 bis 20.02.2026