Wichtige Informationen zur Vogelgrippe in unserem Amtsgebiet
Wichtige Informationen zur Vogelgrippe
Die wichtigsten Festlegungen zur Vogelgrippe im Landkreis Potsdam-Mittelmark:
• Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet ab 29.10.2025 – gilt für alle Geflügelhalter (unabhängig von der Bestandsgröße).
• Veranstaltungen mit Geflügel (inkl. Taubenauflasse) sind bis auf Weiteres untersagt.
• Totfunde Wildvögel (Wasser-/Greifvögel, Kraniche) bitte mit genauem Fundort/GPS an vetamt@potsdam-mittelmark.de melden; Bergung erfolgt organisiert.
• Verdachtsfälle (ungewöhnliche Verluste/Symptome) sind unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen zu melden.
• Ausnahmen von der Stallpflicht nur auf schriftlichen Antrag an den Fachdienst Veterinärwesen; Einzelfallprüfung mit Begründung.
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