Wichtige Informationen zur Vogelgrippe in unserem Amtsgebiet

Wichtige Informationen zur Vogelgrippe

Die wichtigsten Festlegungen zur Vogelgrippe im Landkreis Potsdam-Mittelmark:

• Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet ab 29.10.2025 – gilt für alle Geflügelhalter (unabhängig von der Bestandsgröße).

• Veranstaltungen mit Geflügel (inkl. Taubenauflasse) sind bis auf Weiteres untersagt.

• Totfunde Wildvögel (Wasser-/Greifvögel, Kraniche) bitte mit genauem Fundort/GPS an vetamt@potsdam-mittelmark.de  melden; Bergung erfolgt organisiert.

• Verdachtsfälle (ungewöhnliche Verluste/Symptome) sind unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen zu melden.

• Ausnahmen von der Stallpflicht nur auf schriftlichen Antrag an den Fachdienst Veterinärwesen; Einzelfallprüfung mit Begründung.

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