-
Landkreis Potsdam-Mittelmark ab 24. Januar 2026 vollständig frei von Stallpflicht für Geflügel
Amtstierärztin bittet trotzdem um Vorsicht Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hebt ab dem 24. Januar 2026 die letzten noch bestehenden Aufstallpflichten für Geflügel auf. Damit ist das gesamte Kreisgebiet nicht mehr von tierseuchenrechtlichen Stallpflichten betroffen. Schon zum 10. Januar 2026 wurde die landkreisweit geltende allgemeine Aufstallpflicht auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt bestanden jedoch noch zwei Überwachungszonen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der Geflügelpest in Päwesin sowie im benachbarten Landkreis Havelland im Bereich Ketzin. Innerhalb dieser Zonen galt die Aufstallpflicht weiterhin. Geflügel darf wieder frei laufen Die Überwachungszone im Raum Päwesin konnte am vergangenen Wochenende, am 17. Januar 2026, aufgehoben werden. Mit dem nun anstehenden Wegfall der letzten Überwachungszone im…
-
Wichtige Informationen zur Vogelgrippe in unserem Amtsgebiet
Wichtige Informationen zur Vogelgrippe Die wichtigsten Festlegungen zur Vogelgrippe im Landkreis Potsdam-Mittelmark: • Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet ab 29.10.2025 – gilt für alle Geflügelhalter (unabhängig von der Bestandsgröße). • Veranstaltungen mit Geflügel (inkl. Taubenauflasse) sind bis auf Weiteres untersagt. • Totfunde Wildvögel (Wasser-/Greifvögel, Kraniche) bitte mit genauem Fundort/GPS an vetamt@potsdam-mittelmark.de melden; Bergung erfolgt organisiert. • Verdachtsfälle (ungewöhnliche Verluste/Symptome) sind unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen zu melden. • Ausnahmen von der Stallpflicht nur auf schriftlichen Antrag an den Fachdienst Veterinärwesen; Einzelfallprüfung mit Begründung. Foto: freepik





