-
Aufforderung zur Erfüllung der Straßenreinigungspflicht / des Winterdienstes
Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der aktuellen winterlichen Witterung möchten wir Sie an Ihre Verpflichtungen gemäß den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinden erinnern. Alle geltenden Satzungen finden Sie unter https://amt-niemegk.de/satzungsregister. Die Straßenreinigungssatzungen regeln Art und Umfang der Reinigung sowie den Winterdienst auf Gehwegen und anliegerbezogenen Straßenbereichen. Nach den satzungsrechtlichen Vorgaben und auf Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (§ 49a (4) BbgStrG) sind Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege bei Schnee und Glätte rechtzeitig zu räumen und zu streuen. Bitte räumen Sie Schnee und Eis unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Glätte, wie es in den kommunalen Regelungen ähnlich vorgegeben ist. Denken Sie daran, Gehwege, Übergänge und Zugänge zu…


