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Aufforderung zur Erfüllung der Straßenreinigungspflicht / des Winterdienstes
Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der aktuellen winterlichen Witterung möchten wir Sie an Ihre Verpflichtungen gemäß den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinden erinnern. Alle geltenden Satzungen finden Sie unter https://amt-niemegk.de/satzungsregister. Die Straßenreinigungssatzungen regeln Art und Umfang der Reinigung sowie den Winterdienst auf Gehwegen und anliegerbezogenen Straßenbereichen. Nach den satzungsrechtlichen Vorgaben und auf Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (§ 49a (4) BbgStrG) sind Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege bei Schnee und Glätte rechtzeitig zu räumen und zu streuen. Bitte räumen Sie Schnee und Eis unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Glätte, wie es in den kommunalen Regelungen ähnlich vorgegeben ist. Denken Sie daran, Gehwege, Übergänge und Zugänge zu…
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Umsetzung der Straßenreinigungspflicht bzw. des Winterdienstes
Das Ordnungsamt weist aus aktuellem Anlass daraufhin, dass wegen grober Unterlassung des Winterdienstes gegen Grundstückseigentümer (Winterdienstverantwortlichen) Verwarngelder verhängt wurden. Es wird angekündigt, die Umsetzung der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden in Zukunft strenger zu kontrollieren. GriesbachLeiter Ordnungsamt Foto: Bild von pvproductions auf Freepik
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Winterliche Wetterlage fordert Bauhof
Die derzeitige winterliche Wetterlage zeigt sich zwar von ihrer wunderschönen Seite, bringt jedoch erhebliche Herausforderungen mit sich. Anhaltender Frost sowie Schnee- und Eisglätte haben insbesondere am vergangenen Wochenende zu einem sehr hohen Arbeitsaufkommen für unseren Bauhof geführt. Auch am Montagvormittag sind die Mitarbeitenden weiterhin im Dauereinsatz. Aktuell werden insbesondere Parkflächen in Niemegk von Schnee befreit und geräumt. Parallel dazu arbeitet der Bauhof vorbeugend im Hinblick auf die angekündigte Wetterentwicklung: Ab heute Abend, etwa ab 20 Uhr, bis in die frühen Morgenstunden besteht eine hohe Glättegefahr durch gefrierenden Regen und möglichen Eisansatz. Wir möchten Sie ausdrücklich sensibilisieren und um besondere Vorsicht bitten, sowohl im Straßenverkehr als auch auf Gehwegen und Parkflächen.…
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Aufforderung zur Erfüllung der Straßenreinigungspflicht / des Winterdienstes
Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der aktuellen winterlichen Witterung möchten wir Sie an Ihre Verpflichtungen gemäß den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinden erinnern. Alle geltenden Satzungen finden Sie unter https://amt-niemegk.de/satzungsregister. Die Straßenreinigungssatzungen regeln Art und Umfang der Reinigung sowie den Winterdienst auf Gehwegen und anliegerbezogenen Straßenbereichen. Nach den satzungsrechtlichen Vorgaben und auf Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (§ 49a (4) BbgStrG) sind Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege bei Schnee und Glätte rechtzeitig zu räumen und zu streuen. Bitte räumen Sie Schnee und Eis unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Glätte, wie es in den kommunalen Regelungen ähnlich vorgegeben ist. Denken Sie daran, Gehwege, Übergänge und Zugänge zu…










