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Neue Regeln für Überweisungen ab Oktober 2025 – Wichtig für Zahlungen an das Amt Niemegk, Stadt Niemegk oder die amtsangehörigen Gemeinden
Ab dem 1. Oktober 2025 gelten europaweit neue Vorschriften für Überweisungen. Hintergrund ist die EU-Verordnung 2024/886, die für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen soll. Bisher haben Banken bei einer Überweisung lediglich die IBAN (Kontonummer) geprüft. Ab Oktober müssen sie zusätzlich kontrollieren, ob der angegebene Empfängername auch wirklich zur IBAN passt. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Wichtig für Bürgerinnen und Bürger:Für alle Zahlungen an das Amt Niemegk, Stadt Niemegk oder die amtsangehörigenGemeinden, z. B. für Grundsteuern, Hundesteuern, Bußgelder, Mieten oder Pachten, muss bei der Überweisung als Empfängername unbedingt der passende Kontoinhaber angegeben werden: Andere Schreibweisen oder abweichende Bezeichnungen werden von der Sparkasse und anderen Banken nicht akzeptiert!…