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Frühlingserwachen und Ostergrüße aus der Amtsverwaltung Niemegk
Liebe Bürgerrinnen und liebe Bürger,liebe Leserinnen und Leser, mit den ersten warmen Sonnenstrahlen und dem Erwachen der Natur ist der Frühling in unsere Region eingezogen. Die Tage werden heller, die Luft milder, eine Zeit, die viele Menschen als besonders wohltuend und inspirierend empfinden. Überall zeigt sich neues Leben und die Vorfreude auf gemeinsame Aktivitäten im Freien wächst. Traditionell laden in den kommenden Wochen zahlreiche Osterfeuer in unseren Dörfern zum geselligen Beisammensein ein. Auch in den Familien werden rund um das Osterfest viele Traditionen liebevoll weitergeführt, vom gemeinsamen Basteln über das festliche Essen bis hin zur fröhlichen Ostereiersuche oder das Eiertrudeln. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein schönes und erholsames…
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Information zur Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums-und Traditionsfeuers
Für das Abbrennen eines Brauchtums- oder Traditionsfeuers wie das traditionelle Osterfeuer, ist eine Erlaubnis durch das Ordnungsamt erforderlich. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Hier finden Sie das notwendige Antragsformular, welches Sie bitte vollständig ausgefüllt bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt Niemegk, in der Großstraße 7, einreichen. Die tatsächliche Durchführung des Osterfeuers ist von der dann gültigen Waldbrandwarnstufe abhängig! Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an das Team unseres Ordnungsamtes.
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Information zur Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums-und Traditionsfeuers
Für das Abbrennen eines Brauchtums- oder Traditionsfeuers wie das traditionelle Osterfeuer, ist eine Erlaubnis durch das Ordnungsamt erforderlich. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Hier finden Sie das notwendige Antragsformular, welches Sie bitte vollständig ausgefüllt bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt Niemegk, in der Großstraße 7, einreichen. Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an das Team unseres Ordnungsamtes.








