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Fotos für Personalausweis und Reisepass müssen jetzt digital vorliegen
Seit dem 1. Mai 2025 gelten nun neue Regeln für Lichtbilder. Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss ein digitales biometrisches Lichtbild vorlegen. Das ist ein echter Fortschritt, der Verwaltungsaufwand wurde verkürzt und das Verfahren vereinfacht. Die Fotos müssen von einem zertifizierten Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) angefertigt werden. Das vom Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoherstellung wird Ihnen ein Ausdruck mit einem QR-Code ausgehändigt. Dieser QR-Code muss im Einwohnermeldeamt vorgelegt werden, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann. Bei…