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Das Ordnungsamt informiert: Alle Hunde sind ordnungsbehördlich anzumelden!
Seit dem 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft getreten. Für Hundehalter, die bereits vor dem 1. Juli 2024 einen Hund hatten und diesen bisher lediglich steuerlich angemeldet haben, bedeutet dies, dass folgende Informationen an das Ordnungsamt mitzuteilen sind: Die Angaben können wie folgt übermittelt werden: Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Quelle Bild: Freepik