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Kleine Kräuterkundige in Aktion
Heute hatten wir einen besonderen Besuch in unserer Kita, „Frau Holle vom Hollerhof“ – Frau Muschert, eine echte Kräuterfrau. Gemeinsam mit ihr sind die Kinder auf Entdeckungstour durch unseren Garten gegangen und haben spannende Pflanzen kennengelernt: Vogelmiere, Gundermann und sogar die Früchte des Erlenbaums. Aus den gesammelten Schätzen haben die Kinder anschließend einen Salzteig hergestellt. Ein duftendes, kreatives Naturerlebnis zum Anfassen, Riechen und Staunen. Herzlichen Dank an Frau Muschert vom „Hollerhof“ in unserem Kita-Dorf Dahnsdorf für den schönen Vormittag voller Neugier, Sinneserfahrungen und Naturfreude. Wir freuen uns schon jetzt auf ihren nächsten Besuch. Meldung und Fotos: Marén Wessel, Leiterin Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ Hollerhof – Altes Wissen wieder entdecken – Wald und…
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Halloweenfest in der Kita „Zwergenhaus“
Am 17. Oktober feierte unsere Kita ein schaurig-schönes Halloweenfest. Schon am Morgen kamen die Kinder verkleidet als kleine Geister, Hexen und Superhelden in die Einrichtung und freuten sich auf einen Tag voller Spiel und Spaß. Dank der vielen liebevoll vorbereiteten Leckereien der Eltern war für alle bestens gesorgt, von süßen Muffins bis zu knackigem Obst war alles dabei. Gemeinsam wurde gelacht, gespielt und getanzt, ein rundum gelungener Vormittag, der allen noch lange in Erinnerung bleiben wird! Wir danken unseren Familien für die großartige Unterstützung! Meldung und Collage: Kita „Zwergenhaus“ Dahnsdorf
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Neue Regeln für Überweisungen ab Oktober 2025 – Wichtig für Zahlungen an das Amt Niemegk und die amtsangehörigen Gemeinden
Ab dem 1. Oktober 2025 gelten europaweit neue Vorschriften für Überweisungen. Hintergrund ist die EU-Verordnung 2024/886, die für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen soll. Bisher haben Banken bei einer Überweisung lediglich die IBAN (Kontonummer) geprüft. Ab Oktober müssen sie zusätzlich kontrollieren, ob der angegebene Empfängername auch wirklich zur IBAN passt. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Wichtig für Bürgerinnen und Bürger:Für alle Zahlungen an das Amt Niemegk und die amtsangehörigen Gemeinden, z. B. für Grundsteuern, Hundesteuern, Bußgelder, Mieten oder Pachten, muss bei jeder Überweisung als Empfängername unbedingt der passende Kontoinhaber angegeben werden: Andere Schreibweisen oder abweichende Bezeichnungen werden von der Sparkasse und anderen Banken nicht akzeptiert! Kontoinhaber:…








