Umsetzung der Straßenreinigungspflicht bzw. des Winterdienstes

Das Ordnungsamt weist aus aktuellem Anlass daraufhin, dass wegen grober Unterlassung des Winterdienstes gegen Grundstückseigentümer (Winterdienstverantwortlichen) Verwarngelder verhängt wurden.

Es wird angekündigt, die Umsetzung der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden in Zukunft strenger zu kontrollieren.

Griesbach
Leiter Ordnungsamt

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