Neue Regelung zur Anlieferung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen im Landkreis

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie über eine wichtige Änderung bei der Anlieferung von Bau- und Abbruchabfällen auf den Wertstoffhöfen der APM GmbH in Teltow, Werder/H. und Niemegk.

Auf Grundlage der bundesweiten Vorgaben der LAGA M23 wird die Einstufung und Dokumentation von mineralischem Bauschutt angepasst. Ziel ist eine rechtssichere Annahme, eine verbesserte Verwertung mineralischer Abfälle sowie der sachgerechte Umgang mit möglichen Asbestbelastungen.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies insbesondere:

  • Bei Gebäuden ab Baujahr 1993 gilt Bauschutt grundsätzlich als asbestfrei.
  • Bei Gebäuden vor Baujahr 1993 erfolgt vorsorglich eine entsprechende Einstufung.
  • Für haushaltsübliche Kleinmengen ist eine Selbstauskunft mit Angaben zum Baujahr und zur Materialzusammensetzung erforderlich.
  • Ohne ausgefüllte Selbstauskunft ist keine Annahme möglich.
  • Bei Anlieferungen über 10 m³ ist zusätzlich eine Analyse (Beprobung) notwendig.
  • Offensichtlich asbesthaltige Materialien (z. B. Wellasbest) sind getrennt anzuliefern.

Wir bitten um Kenntnisnahme und – sofern möglich – um weitere Information der Bürgerinnen und Bürger.

Ausführliche Informationen und das erforderliche Formblatt zur Selbstauskunft finden Sie unter: Aktueller Hinweis zur Anlieferung von Bauschutt an unseren Wertstoffhöfen – apm Die Informationen aus dieser E-Mail, aus dem Webseitenlink sowie das beiliegende Foto dürfen frei verwendet werden (© APM GmbH).

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bigalke
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie über eine wichtige Änderung bei der Anlieferung von Bau- und Abbruchabfällen auf den Wertstoffhöfen der APM GmbH in Teltow, Werder/H. und Niemegk.

Auf Grundlage der bundesweiten Vorgaben der LAGA M23 wird die Einstufung und Dokumentation von mineralischem Bauschutt angepasst. Ziel ist eine rechtssichere Annahme, eine verbesserte Verwertung mineralischer Abfälle sowie der sachgerechte Umgang mit möglichen Asbestbelastungen.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies insbesondere:

  • Bei Gebäuden ab Baujahr 1993 gilt Bauschutt grundsätzlich als asbestfrei.
  • Bei Gebäuden vor Baujahr 1993 erfolgt vorsorglich eine entsprechende Einstufung.
  • Für haushaltsübliche Kleinmengen ist eine Selbstauskunft mit Angaben zum Baujahr und zur Materialzusammensetzung erforderlich.
  • Ohne ausgefüllte Selbstauskunft ist keine Annahme möglich.
  • Bei Anlieferungen über 10 m³ ist zusätzlich eine Analyse (Beprobung) notwendig.
  • Offensichtlich asbesthaltige Materialien (z. B. Wellasbest) sind getrennt anzuliefern.

Wir bitten um Kenntnisnahme und – sofern möglich – um weitere Information der Bürgerinnen und Bürger.

Ausführliche Informationen und das erforderliche Formblatt zur Selbstauskunft finden Sie unter: Aktueller Hinweis zur Anlieferung von Bauschutt an unseren Wertstoffhöfen – apm Die Informationen aus dieser E-Mail, aus dem Webseitenlink sowie das beiliegende Foto dürfen frei verwendet werden (© APM GmbH).

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bigalke
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Bahnhofstraße 18 | 14823 Niemegk
Tel.: 033 843  306 48
Mobil: 0176  300 26 271
E-Mail: daniel.bigalke@apm-niemegk.de
Bahnhofstraße 18 | 14823 Niemegk
Tel.: 033 843  306 48
Mobil: 0176  300 26 271
E-Mail: daniel.bigalke@apm-niemegk.de

Meldung und Fotos: Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie über eine wichtige Änderung bei der Anlieferung von Bau- und Abbruchabfällen auf den Wertstoffhöfen der APM GmbH in Teltow, Werder/H. und Niemegk.

Auf Grundlage der bundesweiten Vorgaben der LAGA M23 wird die Einstufung und Dokumentation von mineralischem Bauschutt angepasst. Ziel ist eine rechtssichere Annahme, eine verbesserte Verwertung mineralischer Abfälle sowie der sachgerechte Umgang mit möglichen Asbestbelastungen.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies insbesondere:

  • Bei Gebäuden ab Baujahr 1993 gilt Bauschutt grundsätzlich als asbestfrei.
  • Bei Gebäuden vor Baujahr 1993 erfolgt vorsorglich eine entsprechende Einstufung.
  • Für haushaltsübliche Kleinmengen ist eine Selbstauskunft mit Angaben zum Baujahr und zur Materialzusammensetzung erforderlich.
  • Ohne ausgefüllte Selbstauskunft ist keine Annahme möglich.
  • Bei Anlieferungen über 10 m³ ist zusätzlich eine Analyse (Beprobung) notwendig.
  • Offensichtlich asbesthaltige Materialien (z. B. Wellasbest) sind getrennt anzuliefern.

Wir bitten um Kenntnisnahme und – sofern möglich – um weitere Information der Bürgerinnen und Bürger.

Ausführliche Informationen und das erforderliche Formblatt zur Selbstauskunft finden Sie unter: Aktueller Hinweis zur Anlieferung von Bauschutt an unseren Wertstoffhöfen – apm Die Informationen aus dieser E-Mail, aus dem Webseitenlink sowie das beiliegende Foto dürfen frei verwendet werden (© APM GmbH).

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bigalke
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Bahnhofstraße 18 | 14823 Niemegk
Tel.: 033843 30648
Mobil: 0176 3002 271
E-Mail: daniel.bigalke@apm-niemegk.de