Aufforderung zur Erfüllung der Straßenreinigungspflicht / des Winterdienstes

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen winterlichen Witterung möchten wir Sie an Ihre Verpflichtungen gemäß den Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinden erinnern. Alle geltenden Satzungen finden Sie unter https://amt-niemegk.de/satzungsregister.

Die Straßenreinigungssatzungen regeln Art und Umfang der Reinigung sowie den Winterdienst auf Gehwegen und anliegerbezogenen Straßenbereichen. Nach den satzungsrechtlichen Vorgaben und auf Grundlage des Brandenburgischen Straßengesetzes (§ 49a (4) BbgStrG) sind Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege bei Schnee und Glätte rechtzeitig zu räumen und zu streuen.

Bitte räumen Sie Schnee und Eis unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Glätte, wie es in den kommunalen Regelungen ähnlich vorgegeben ist. Denken Sie daran, Gehwege, Übergänge und Zugänge zu Querungsbereichen so freizuhalten, dass ein gefahrloses Begehen möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie über den oben genannten Link in den Straßenreinigungssatzungen der einzelnen Gemeinden.

Dort ist auch ersichtlich, welche öffentlichen Straßen im Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. vom gemeindlichen Winterdienst betreut werden.

Alle anderen Straßen und Wege sind von den jeweiligen Anliegern gemäß Satzung freizuhalten und zu sichern. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

E-Mail: ordnung@amt-niemegk.de
Telefonnummer: 033843 6270

Zum Beginn des neuen Jahres wünschen wir Ihnen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2026. Möge das neue Jahr Ihnen Zuversicht, persönliche Zufriedenheit und viele positive Momente bringen.

Ihre Niemegker Amtsverwaltung

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