
Stadt Niemegk: Umfrage der Arbeitsgruppe „Gestaltungssatzung“
Was ist eine Gestaltungssatzung?
Eine Gestaltungssatzung ist eine Vorschrift der Stadt oder Gemeinde, die festlegt, wie Häuser und andere Bauwerke von außen aussehen dürfen. Sie betrifft zum Beispiel die Form von Dächern, die Farben und Materialien der Fassaden oder die Gestaltung von Fenstern.
Solche Regeln gelten nur für bestimmte Bereiche im Ort – also für klar abgegrenzte Straßen oder Viertel, die in der Satzung genau benannt sind.
Ziel ist es, das Ortsbild zu schützen und zu verschönern. Die Gestaltungssatzung soll verhindern, dass Häuser das Straßenbild stören („Verunstaltungen“) und gleichzeitig dafür sorgen, dass neue Gebäude gut zur Umgebung passen – also modern, aber auch typisch für den Ort wirken.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 25.02.2025 die Einberufung einer Arbeitsgruppe „Gestaltungssatzung“ beschlossen. Auf verschiedenen Wegen haben uns Anfragen erreicht, ob die Gestaltungssatzung (Örtliche Bauvorschrift der Stadt Niemegk) mit Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtkern Niemegk“ ebenfalls Gegenstand einer Aufhebung oder Anpassung sein wird. Hierzu werden zunächst Rückmeldungen von interessierten Bürgern zur aktuellen Gestaltungssatzung gesammelt. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Formular steht bis zum 30.06.2025 zur Verfügung. Falls Ihnen die Gestaltungssatzung noch nicht im Detail bekannt ist, können Sie hier gerne die aktuelle Fassung nachlesen:
Gestaltungssatzung der Stadt Niemegk vom 01.08.2006
Zur Umfrage gelangen Sie über den folgenden Button:

