Information zum Versand der Grundsteuerbescheide 2025

Infolge der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer für 2025 neu festgesetzt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz werden voraussichtlich im 2. Quartal 2025 von der Amtsverwaltung Niemegk neue Grundsteuerbescheide für 2025 erhalten. Grund hierfür ist unter anderem die noch nicht festgelegte Höhe des neuen Hebesatzes, der für die Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer erforderlich ist. Dieser muss in den einzelnen Gremien Ihrer Gemeinde noch beschlossen und anschließend veröffentlicht werden. Laut Gesetz haben Kommunen bis spätestens Juni 2025 Zeit, die Hebesätze rückwirkend festzulegen.

Eine weitere Bemessungsgrundlage ist der Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes. Aufgrund der Vielzahl der zu erfassenden Daten, manueller Nachbearbeitung und auch technischer Probleme, kommt es in diesem Jahr zu Verzögerungen beim Versand der Bescheide.

Wir bitten Sie, bis zum Erhalt des neuen Bescheids nicht zu zahlen. Wer Daueraufträge eingerichtet hat, sollte diese bis zum Erhalt des neuen Bescheids aussetzen. Der Einzug von Lastschriften erfolgt erst nach Versendung der neuen Grundsteuerbescheide.