Grundsteuerbescheide – Allgemeine Informationen und Hinweis zur Erreichbarkeit des Steueramts

Grundsteuerbescheide – Allgemeine Informationen und Hinweis zur Erreichbarkeit des Steueramts  

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

in der letzten Woche haben wir die Grundsteuerbescheide versendet. 

Wenn Sie dazu Fragen haben, erreichen Sie uns dienstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr im Rathaus.  

In der 17. Kalenderwoche (Osterferienzeit) befindet sich unsere Sachbearbeiterin für Steuerangelegenheiten im Urlaub. 

Bitte beachten Sie die Allgemeinen Informationen des Grundsteuerbescheids (Anlage zu Ihrem Bescheid.) 

Wir empfehlen Ihnen, bei Rückfragen direkt telefonisch Kontakt aufzunehmen, da viele Anliegen bereits telefonisch geklärt werden können. 

Wenn Sie Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheide einlegen wollen, beachten Sie die Hinweise in Ihren Bescheid. Grundsätzlich kann der Widerspruch schriftlich, zur Niederschrift oder auf dem elektronischen Weg eingelegt werden. Die Schriftlichkeit ist jedoch nur gewahrt, wenn der Widerspruch handschriftlich unterschrieben ist! 

Wir bitten um Geduld und Verständnis – unser Team gibt sein Bestes, um Ihre Anfragen zu bearbeiten. 

Herzlichen Dank! 

Quelle Foto: Freepik 

Anlage: Allgemeine Information zum Grundsteuerbescheid