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Neue Regeln für Überweisungen ab Oktober 2025 – Wichtig für Zahlungen an das Amt Niemegk und die amtsangehörigen Gemeinden
Ab dem 1. Oktober 2025 gelten europaweit neue Vorschriften für Überweisungen. Hintergrund ist die EU-Verordnung 2024/886, die für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen soll. Bisher haben Banken bei einer Überweisung lediglich die IBAN (Kontonummer) geprüft. Ab Oktober müssen sie zusätzlich kontrollieren, ob der angegebene Empfängername auch wirklich zur IBAN passt. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Wichtig für Bürgerinnen und Bürger:Für alle Zahlungen an das Amt Niemegk und die amtsangehörigen Gemeinden, z. B. für Grundsteuern, Hundesteuern, Bußgelder, Mieten oder Pachten, muss bei jeder Überweisung als Empfängername unbedingt der passende Kontoinhaber angegeben werden: Andere Schreibweisen oder abweichende Bezeichnungen werden von der Sparkasse und anderen Banken nicht akzeptiert! Kontoinhaber:…
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Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentliche Beteiligung in der Bauleitplanung FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG (§ 3 Abs. 1 BauGB) In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich nach der Unterrichtung zu den Bebauungs-planentwürfen zu äußern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung erarbeitet der zuständige Fachbereich einen Entwurf für das weitere Planverfahren. Über die Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens erhalten Sie entsprechende Informationen im Amtsblatt. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 3 Abs. 2 BauGB) In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung…
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Öffentliche Bekanntmachungen
Unser digitaler Bekanntmachungskasten Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Niemegk und der Gemeinden Mühlenfließ, Rabenstein/Fläming, Planetal sowie der Stadt Niemegk. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bürgerinformationsportal unter dem jeweiligen Sitzungstermin
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Satzungsregister
Satzungsregister Alle Satzungen finden Sie auch auf unserer Sharepoint-Seite.
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Forstbetriebsgemeinschaft
Forstbetriebsgemeinschaft Niemegk Forstbetriebsgemeinschaft Niemegk w.V.Großstraße 614823 Niemegk Telefon: 033843 627-40Homepage: www.fbg-niemegk.de Die Forstbetriebsgemeinschaft Niemegk ist ein Zusammenschluss privater, kommunaler und kirchlicher Waldbesitzer mit Waldflächen in der Stadt Niemegk und den Gemeinden Planetal, Mühlenfließ und Rabenstein/Fläming. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht der Wald. Die Forstbetriebsgemeinschaft ist stets bemüht den Wald nach bestem Wissen und Gewissen zu erhalten und seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig und generationenübergreifend zu sichern. Die Mitglieder werden in allen Fragen und Angelegenheiten zur nachhaltigen und modernen Waldwirtschaft beraten und unterstützt. Die Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft bietet die Möglichkeit, Bewirtschaftungserschwernisse im kleinstrukturierten Privatwald zu überwinden und die Bewirtschaftung zu verbessern. Durch den Zusammenschluss mehrerer Waldbesitzer werden Nachteile geringer…


